nur mit Klasse B
Keine Befristung der Besitzdauer
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.
Ihr müsst mindestens 18 Jahre alt sein.
Theorie
Es gibt keine zusätzliche Theorieprüfung
Praxis
- Grundausbildung nach Fahrschüler-Ausbildungsverordnung
Die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt.
- 3 Fahrstunden Überland
- 1 Fahrstunden Autobahn
- 1 Fahrstunden bei Dunkelheit
Theorieprüfung
Keine
Praktische Prüfung
-mindestens 45 Minuten
Es wird normales Fahren , eine Grundfahraufgabe ( Rückwärtsbogen rechts ) und An oder Abkuppeln des Anhängers geprüft .