Beinhaltet M, S, L
Keine Befristung der Besitzdauer
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe des Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)
Seit dem 1.1.2008 dürft Ihr den Autoführerschein auch schon mit 17 jahren machen . Ihr müsst nur eine oder mehrere Begleitpersonen bei eurem Antrag angeben .
Diese müssen euch dann beim Fahren mit dem PKW begleiten . Die Klasse M und L dürft Ihr allerdings alleine fahren.
Die begleitende Person
- muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
- muss mindestens seit fünf Jahren imBesitz einer gültigen Fahrerlaubsnis
der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen oder
EU/EWR-Fahrerlaubnis sein, die während des Begleitens mitzuführen
und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen
auf Verlangen auszuhändigen ist,
- darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Prüfungsbescheinigung im
Verkehrszentralregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein.
Ihr müsst mindestens 17 Jahre alt sein.
Theorie
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Bei einer Erweiterung ( Vorbesitz Klasse A1, L T oder M) reduziert sich die Anzahl des Grundstoffes um 6 Theoriestunden
Praxis
- Grundausbildung nach Fahrschüler-Ausbildungsverordnung
Die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt.
- 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Theorieprüfung
-bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen
-bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen
Praktische Prüfung
-mindestens 45 Minuten