Motorrad (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung vonnicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermassemax. 0,2 kW/kg.
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Theorie
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis
- Grundausbildung nach Fahrschüler-Ausbildungsverordnung
Die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt.
- 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Bei Besitz der Klasse A1 müsst ihr nur eine verkürzte praktische Prüfung machen .
Theorieprüfung
- bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen
- bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen
Praktische Prüfung
- mindestens 70 Minuten
Mit dem vor dem 1.4.1980 erteilten Führerschein der Klasse 3 oder 4 dürfen auch Leichtkrafträder der Klasse A1 gefahren werden .