Merkmale?

Keine Befristung der Besitzdauer 
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und , sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs – Zulassungs – Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Alter?

ihr müsst mindestens 16 Jahre alt sein.

Ausbildungsdauer?

Theorie
- 12 Doppelstunden Grundstoff
-  2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis

keine Fahrstunden erforderlich

 

Welche Prüfung?

Theorieprüfung
-bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen
-bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen